Für Ärzte
Die auf dieser Seite zusammengestellten Information sollen Ihnen helfen, Ergotherapie korrekt zu verordnen.
Sie verordnen Ergotherapie mit der Heilmittelverordnung Nr. 13, die Sie auch für andere Therapien wie zum Beispiel Physiotherapie nutzen.
Seit Beginn 2021 löst die neu definierte Verordnung Nr. 13 die Nr. 18 ab, mit der zuvor Ergotherapie verordnet wurde.
Unter anderem bieten die Kassenärztlichen Vereinigungen und der Deutsche Verband Ergotherapie e.V. auf ihren
Web-Seiten ausführliche Informationen zur Ergotherapie inklusive Ausfüllhilfen zur Verordnung:
- Grundlegende Informationen zur Ergotherapie-Verordnung
Bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) finden Sie Informationen zu Heilmitteln im allgemeinen, dem Heilmittel Ergotherapie im besonderen und Formelles zu Verordnungen. Beim Deutschen Verband Ergotherapie e.V. (DVE) erfahren Sie mehr zur Verordnung ergotherapeutischer Leistungen. - Ausfüllhilfe zur Ergotherapie-Verordnung
Eine Ausfüllhilfe zur Verordnung Nr. 13 stellen unter anderem die KVB (Stand: Oktober 2021) und der DVE (Stand: Oktober 2020) bereit. - Heilmittelkatalog der Ergotherapie
Die Maßnahmen der Ergotherapie mit ihren Diagnosegruppen sind im Heilmittelkatalog enthalten, der Bestand der Heilmittel-Richtlinie ist. - Verordnungen für besonders schwere und langfristige Behandlungen
Es gilt eine bundesweit einheitliche unbürokratische Lösung für die Versorgung von Patienten mit besonders schweren Erkrankungen, die einen höheren Bedarf an Heilmitteln haben. Sie ist Bestandteil der Heilmittel-Richtlinie und gilt daher auch für Ergotherapie-Verordnungen.
Die Heilmittel-Richtlinie enthält Diagnosen für Menschen mit besonders schweren dauerhaften funktionellen/strukturellen Schädigungen. Für die genannten Diagnosen ist generell kein Antrags- bzw. Genehmigungsverfahren bei den Krankenkassen mehr notwendig. Bei nicht gelisteten Diagnosen besteht für den Patienten im Einzelfall die Möglichkeit, eine langfristige Genehmigung bei der Krankenkasse zu beantragen. Der für die Richtlinie verantwortliche Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat die wichtigsten Punkte als Patienteninformation zusammengefasst.
Auf einer Verordnung für einen langfristigen Heilmittelbedarf müssen Sie den ICD-10-Code mit angeben; bei einigen wenigen Diagnosen zwei ICD-10-Codes. Die Diagnoseliste mit den ICD-10-Codes und den Diagnosegruppen finden Sie in der Heilmittel-Richtlinie: im ersten Teil als Anlage 2.
Quellenangabe: Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) - Verordnung durch Psychotherapeuten
Seit 2021 darf Ergotherapie von Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeuten bei bestimmten psychischen Erkrankungen verordnet werden. Details dazu finden Sie in einer Information der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).
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