Für Ärzte

Die auf dieser Seite zusammengestellten Information sollen Ihnen helfen, Ergotherapie korrekt zu verordnen.
Sie verordnen Ergotherapie mit der Heilmittelverordnung Nr. 13, die Sie auch für andere Therapien wie zum Beispiel Physiotherapie nutzen. Seit Beginn 2021 löst die neu definierte Verordnung Nr. 13 die Nr. 18 ab, mit der zuvor Ergotherapie verordnet wurde.
Unter anderem bieten die Kassenärztlichen Vereinigungen und der Deutsche Verband Ergotherapie e.V. auf ihren Web-Seiten ausführliche Informationen zur Ergotherapie inklusive Ausfüllhilfen zur Verordnung:

 

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